Leistungstatbestand und Inklusive Kinder- und Jugendhilfe
2. Sitzung der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ am 14.02.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, das im Juni 2021 in Kraft getreten ist, wurden die Weichen für eine Inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass in dieser Legislaturperiode die gesetzliche Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe erfolgen soll.
Die anstehende Debatte beim Beteiligungsprozess über einen eineitlichen Leistungstatbestand am 14.02.2023 in der Arbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ wird spannend.
Es gibt unterschiedliche Stimmen.
Ihre IKH Geschäftsstelle